Ihre Vorteile mit Gästekarte
Kurbeitrag
Die Gemeinde Bad Zwesten ist anerkannter Erholungsort. Sie erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwandes für die Schaffung, Erweiterung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für die zu diesem Zwecke durchgeführten Veranstaltungen einen Kurbeitrag.
Jeder Gast, der der Kurbeitragspflicht unterliegt oder eine Befreiung erhält, hat Anspruch auf eine Kur- und Gästekarte.
Die Kurkarte berechtigt unter anderem
- zum ermäßigten Eintritt in das Löwenbad im Kurhaus
- bei einem Aufenthalt ab 10 Tagen: 1 kostenlosen Eintritt in das Löwenbad im Kurhaus
- zum kostenlosen oder ermäßigten Eintritt zu Veranstaltungen der Kurverwaltung, des Kur- und Verkehrsvereins und teilweise anderer Veranstalter
- zur Benutzung der weiteren Einrichtungen im Kurhaus und der Kurparkanlagen
- zur Teilnahme an den Trinkstunden der Heilquelle Löwensprudel im Kurhaus (ganzjährig) oder im Brunnentempel im Löwensprudelpark (im Sommerhalbjahr)
- zur kostenlosen Benutzung der Bücherei im Kurhaus
- zur kostenlosen Teilnahme an den geführten Wanderungen
- zur ermäßigten Benutzung der Tennisplätze hinter der Raiffeisenbank
- zum kostenlosen Erhalt von Veranstaltungs- und anderen Prospekten
- zum ermäßigten Eintritt im Wildpark Knüll
Diese Kurkarte gilt darüber hinaus auch im benachbarten Staatsbad Bad Wildungen und im Bereich Bad Wildungen-Reinhardshausen, jedoch nicht für die kostenlose Benutzung der Stadtbuslinien.