Anmeldung eines Beherbergungsbetrieb

Vermietung von Ferienunterkünften

Vermietung von FerienunterkünftenSie möchten eine Ferienwohnung, ein Ferienhaus oder Ferienzimmer an Urlaubsgäste vermieten?

Für die Vermietung von Ferienunterkünften gelten Vorschriften, über die sich ein Gastgeber vorab informieren sollte. Für die Einhaltung der Regelungen und den gesetzlichen Pflichten ist jeder Beherbergungsbetrieb selbst verantwortlich. Ihr Ansprechpartner bei Fragen ist die Kurverwaltung.
Folgendes ist zu beachten!

Anmeldung eines Beherbergungsbetrieb:
Eine Anmeldung des Objektes mit detaillierten Angaben und Beschreibung, auch über die Räumlichkeiten, Personenanzahl, Preise, Beginn der Vermietung ist in der Kurverwaltung
schriftlich vorzunehmen. Bei Ihrer Preisgestaltung ist zu berücksichtigen, dass die Angaben alle Preisbestandteile enthalten. Das heißt, die pauschalen und in jedem Fall die zu zahlenden Nebenkosen für Strom, Wasser, Heizung/Gas, Bettwäsche und Endreinigung sind einzubeziehen.

Bundesmeldegesetz – Meldeschein:
Jeder Gastgeber ist verpflichtet, nach dem Bundesmeldegesetz einen „Meldeschein für Beherbergungsbetriebe“ auszustellen. Dieser Meldeschein ist vom Gast bei Anreise auszufüllen und zu unterschreiben. Der Gastgeber muss den Meldeschein ein Jahr aufbewahren und spätestens nach Ablauf von drei Monaten vernichten. Ein Meldeschein-Block wird dem Gastgeber von der Kurverwaltung zur Verfügung gestellt. Der ausgefüllte Meldeschein ist der Kurverwaltung unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag abzugeben.

Kurtaxe: Gäste, die im Kernort beherbergt werden, sind verpflichtet ab 14 Jahren Kurtaxe (1,70 € je Aufenthaltstag) zu entrichten. Der Beherbergungsbetrieb nimmt die Kurtaxe vom Gast entgegen. Die Abgabe an die Kurverwaltung erfolgt über einen Kurbeitragsbescheid quartalsmäßig. Weitere Informationen zur Vorgehensweise zur Gästeanmeldung erhalten Sie über die aktuelle Kurbeitragssatzung der Gemeinde Bad Zwesten.

Kurkarte: Die Kurverwaltung erstellt für den Gast eine Kur- und Gästekarte nach Abgabe des vollständig ausgefüllten Meldescheines. Für Anreise am Wochenende erhält der Gastgeber auf Wunsch Kurkarten zur Selbstausstellung.

Statistikmeldung:
Ein Vermieterbetrieb ab 10 Betten ist verpflichtet, eine monatliche Meldung der Gäste- und Übernachtungszahlen an das Hessische Statistische Landesamt zu übermitteln.
Für Betriebe bis 9 Betten erstellt die Kurverwaltung diese Übersicht.

Werbemöglichkeiten:
Gastgeberverzeichnis / Internet-Darstellung / Online-Buchungssystem

Ein Gastgeberverzeichnis wird jährlich aufgelegt. Der Eintrag ist kostenpflichtig und richtet sich nach der Anzeigengröße. Die Anzeigenteilnahme erscheint im Print-Produkt und online. Diese Teilnahme ist für jeden Betrieb von großer Bedeutung. Gäste fordern das Verzeichnis an oder informieren sich im Internet über das Übernachtungsangebot in Bad Zwesten. Ein weiteres wichtiges Angebot ist die Online-Buchbarkeit. Bitte sprechen Sie uns wegen der Vorgehensweise an.

Zimmer- bzw. Unterkunfts-Freimeldeliste:
Wöchentlich wird von der Kurverwaltung eine aktuelle Liste erstellt. (Meldung ist freiwillig!) Die Liste wird in der Kurverwaltung, in den Hardtwaldkliniken und im Bewegungsbad/Kurhaus ausgehängt. Ebenso erfolgt eine Veröffentlichung auf der Internetseite von Bad Zwesten.

Finanzamt & Co:
Eine Anmeldung eines Beherbergungsbetriebes in der Kurverwaltung ersetzt nicht eine Gewerbeanmeldung und ebenso auch nicht eine Meldung an das Finanzamt. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit dem Gewerbeamt der Gemeinde Bad Zwesten und/oder mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung!

Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.
Tel.: 05626 / 773, E-Mail: tourismus@badzwesten.de
Ihre Kurverwaltung Bad Zwesten

Weitere Informationen finden Sie auch unter: https://www.deutschertourismusverband.de/qualitaet/sterneunterkuenfte/fuer-gastgeber/recht-was-muss-ich-bei-der-vermietung-beachten.html