Fahrerlaubnis um die Klasse L erweitern

  • Leistungsbeschreibung

    Sie können Ihre Fahrerlaubnis um die Klasse L erweitern.

    Bei dem Führerschein der Klasse L handelt es sich um den ''kleinen'' Traktorführerschein. Mit ihm dürfen Sie bereits mit 16 Jahren land- oder forstwirtschaftliche Arbeiten durchführen, allerdings nur mit einer Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h und mit Anhänger maximal 25 km/h.

  • Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis um die Klasse L bei der für Sie zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen.

  • Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt der Fahrerlaubnisbehörde.

  • Voraussetzungen

    • Sie müssen im Besitz einer Fahrerlaubnis sein
    • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
    • Sie müssen das Mindestalter von 16 Jahren erreicht haben (§ 10 Fahrerlaubnis- Verordnung).
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Benennung einer Fahrschule
    • Personalausweis oder Reisepass (ggf. inklusive Meldebescheinigung)
    • aktueller Führerschein
    • ein aktuelles biometrische Lichtbild, nach den Bestimmungen der Passverordnung (35 x  45 mm, Hochformat, Frontalaufnahme); Informationen und Beispiele finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • Nachweis Sehvermögen nach Anlage 6 Nr. 1.1 zur FeV (nicht älter als 2 Jahre)
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Fahrerlaubnisbehörde erhebt Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

  • Bearbeitungsdauer

    • je nach Auslastung der jeweiligen Fahrerlaubnisbehörde.
  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    • Widerspruch (Weitere Informationen, wie sie Widerspruch einlegen, finden Sie in Ihrem jeweiligen Bescheid)
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht
  • Anträge / Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Ja
    • Online-Dienste vorhanden: Nein
  • Was sollte ich noch wissen?

  • Bemerkungen

    Beim Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse L bedarf es nur einer theoretischen Prüfung, § 15 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung.

  • Kurztext

    • Fahrerlaubnis Erweiterung um die Klasse L
    • mit der Fahrerlaubnis Klasse L können folgende Fahrzeuge geführt werden:
    • land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 40 km/h und
    • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit maximal 25 km/h geführt werden sowie
    • selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer baulichen Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h und
    • Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
    • zuständig ist die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)
  • Typisierung

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  • Status Bibliothekseintrag

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