Erweiterung der Fahrerlaubnis um die Klassen AM, A1, A2 oder A beantragen

  • Leistungsbeschreibung

    • Sie können Ihre bestehende Fahrerlaubnis um die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A erweitern lassen.
    • Mit der Fahrerlaubnisklasse AM können Sie zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge führen.
    • Mit der Fahrerlaubnisklasse A1 können Sie Krafträder mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung fahren.
    • Mit der Fahrerlaubnisklasse A2 können Sie Krafträder bis 35 kW Leistung, deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt, führen.
    • Mit der Fahrerlaubnisklasse A können Sie Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge führen.
    • Die Fahrerlaubnisklassen AM, A1, A2 und A werden unbefristet erteilt.
    • Für den Aufstieg von A1 auf A2 und A2 auf A gelten vereinfachte Voraussetzungen.
  • Verfahrensablauf

    Sie müssen bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde einen Antrag auf Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis um die Klassen AM, A1, A2 oder A stellen.

  • Zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt den Fahrerlaubnisbehörden.

  • Voraussetzungen

    • Sie müssen Inhaber einer Fahrerlaubnis sein
    • Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben
    • Das Mindestalter für die Klasse AM beträgt 15 Jahre.
    • Das Mindestalter für die Klasse A1 beträgt 16 Jahre.
    • Das Mindestalter für die Klasse A2 beträgt 18 Jahre.
    • Das Mindestalter für die Klasse A beträgt 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren.
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass (ggf. mit aktueller Meldebescheinigung)
    • Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
    • ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm)
    • Sehtestbescheinigung nach Anlage 6 Nr. 1.1 FeV (nicht älter als zwei Jahre)
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
    • aktueller Führerschein
  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die praktische Prüfung muss innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung abgelegt werden. Andernfalls verliert die theoretische Prüfung ihre Gültigkeit.

  • Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer richtet sich je nach Auslastung der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.

  • Rechtsgrundlage

  • Rechtsbehelf

    • Widerspruch (Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antra)
    • Klage vor dem Verwaltungsgericht
  • Anträge / Formulare

    • Formulare vorhanden: Ja
    • Schriftform erforderlich: Ja
    • Formlose Antragsstellung möglich: Nein
    • Persönliches Erscheinen nötig: Ja
    • Online-Dienste vorhanden: Nein
  • Was sollte ich noch wissen?

  • Kurztext

    • Fahrerlaubnis Erweiterung um die Klassen AM, A1, A2 oder A
    • Eine bestehende Fahrerlaubnis kann um eine Fahrerlaubnis der Klassen AM, A1, A2 oder A erweitert werden
    • die Fahrerlaubnisklasse AM berechtigt zum Führen von zwei- und dreirädrigen Kleinkrafträdern sowie vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen
    • die Fahrerlaubnisklasse A1 berechtigt zum Führen von Krafträdern mit bis zu 125 ccm Hubraum und bis zu 11 kW Leistung, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt sowie dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
    • die Fahrerlaubnisklasse A2 berechtigt zum Führen von Krafträdern bis 35 kW Leistung, deren Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg beträgt und deren Ausgangsleistung nicht mehr als 70 kW beträgt
    • mit der Fahrerlaubnisklasse A kann der Antragssteller Krafträder sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge führen.
    • zuständig ist die jeweils zuständige Fahrerlaubnisbehörde (in der Regel die des Wohnortes)
  • Typisierung

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  • Status Bibliothekseintrag

    6
  • Status Katalogeintrag

    6

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