Beim Ordnungsamt der Gemeinde Bad Zwesten gehen immer wieder Beschwerden über Verunreinigungen durch Hundekot auf öffentlichen Flächen und auf landwirtschaftlich genutzten Grundstücken ein.
Hundekot auf Straßen, Bürgersteigen, Rad- und Fußwegen, Spielplätzen, Feldwegen, der Bankette von Wegen, Felder der Landwirte, Straßen und Grünanlagen ist nicht nur ekelerregend, sondern auch gesundheitsschädlich. Leidtragende sind Spaziergänger, die in die „Hundehäufchen“ hineintreten. Mit diesen Verschmutzungen im Bereich der öffentlichen Anlagen und Spielplätze werden andere Bürger tagtäglich konfrontiert.
Hundekot, insbesondere auf Spielplätzen ist nicht nur eine hässliche bzw. ärgerliche Angelegenheit, sondern kann auch für die Kinder gesundheitsschädlich sein. Auf Kinderspielplätzen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden. In Grün- und Kurparkanlagen, ist es untersagt Hunde frei umherlaufen zu lassen.
Leider mussten auch unsere Bauhofskollegen/innen feststellen, dass unsere Baumscheiben teilweise extrem zugekotet werden. Baumscheiben sind kein Hundeklo. Die Pflege der Baumscheiben macht unseren Bauhofskollegen/innen überhaupt keinen Spaß, insbesondere nicht, wenn diese in den Hundekot fassen.
Den Landwirten ist es auch ein Ärgernis, wenn die Hinterlassenschaften der Vierbeiner beim Mähen oder Abernten der Anbaufläche „ihnen diese um die Ohren fliegt“. Dies ist nicht nur unappetitlich, sondern die gefährlichen Krankheitserreger können auch von den Weidetieren aufgenommen werden.
Ist das Unvermeidliche doch einmal an einer unpassenden Stelle geschehen, bitten wir Sie, es mit den so genannten Hundetüten zu beseitigen, die an unterschiedlichen Hundekotbeutelspendern kostenlos verfügbar sind.
Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Ordnungswidrig handelt nach § 11 Absatz 1 Nr. 10 der Gefahrenabwehrverordnung, wer vorsätzlich oder fahrlässig als Halter(in) oder Führer(in) eines Hundes nicht unverzüglich dessen Notdurft entfernt. Der bzw. die Halter(in) oder Führer(in) eines Hundes hat dessen Notdurft von öffentlichen Verkehrsflächen insbesondere Gehwegen, öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen, Grill-, Ruhe- und Spielplätzen unverzüglich zu beseitigen.
Sie unterstützen mit der Einhaltung der genannten Regelung den Umweltschutz und die Sicherheit der Gemeinde Bad Zwesten und erleichtern sich und allen Mitbürgern das Zusammenleben.