Anlässlich der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 haben alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.
Die Online-Wahlscheinbeantragung ist hier zu erreichen.
Hierzu müssen alle Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis der Gemeinde Bad Zwesten eingetragen sein. Darüber werden die Wahlberechtigten mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Die Wahlbenachrichtigungen werden durch die Deutsche Post AG bis spätestens 5. September 2021 zugestellt.
Dieser Benachrichtigungskarte können auch die notwendigen Informationen (zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer) entnommen werden, unter der die Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis eingetragen sind.
Sollten Bürgerinnen und Bürger keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, kann das Wahlamt der Gemeinde Bad Zwesten kontaktiert werden. Es wird darum gebeten, dass diesbezügliche Anfragen erst ab dem 6. September 2021 an das Wahlamt gerichtet werden.
Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.
Für evtl. Rückfragen steht das Wahlamt gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Wahlamt der Gemeinde Bad Zwesten