Kommunen, Vereine und Verbände haben damit die Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung für kleinere Projekte zu erhalten.
Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 1.000 € inkl. MwSt. und dürfen höchstens 20.000 € inkl. MwSt. betragen. Die Förderquote beträgt 80% der förderfähigen Bruttokosten.
Folgende Schwerpunkte wurden festgelegt:
Priorität 1: Vorhaben, die Kindern und Jugendlichen zugutekommen
Priorität 2: Vorhaben, die dem Schutz und der Inwertsetzung des Naturraumes dienen und/oder zur Bildung und Profilierung zu Themen des Naturraumes beitragen.
Priorität 3: Vorhaben, die ehrenamtliche Vereinsarbeit stärken.
Seitens der Bewerber ist die Geschäftsstelle ein vereinfachtes Projektdatenblatt mit den entsprechenden Unterlagen bis spätestens zum 25.02.2022 einzureichen.
Zur weiteren Information wurde das Regionalbudget-Projektdatenblatt auf der Internetseite unter www.kellerwaldverein.de zum Download bereitgestellt.
Eine Beteiligung lohnt sich!