KfW-Schnellkredit für den Mittelstand


Für Anschaffungen (Investitionen) und laufende Kosten (Betriebsmittel) können mittelständische Unternehmen bald den neuen KfW-Schnellkredit beantragen. Der Kredit wird zu 100 % abgesichert durch eine Garantie des Bundes. Das erhöht Ihre Chance deutlich, eine Kreditzusage zu erhalten.

Das Wichtigste:

* Förderkredit für Anschaffungen und laufende Kosten

* für Unternehmen mit 11 bis 249 Mitarbeitern, die mindestens seit Januar 2019 am Markt sind

* Max. Kreditbetrag: bis zu 3 Monatsumsätze des Jahres 2019

Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten erhalten max. 500.000 Euro

          Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten erhalten max. 800.000 Euro * Zinssatz von aktuell 3,00 % p.a.

* 10 Jahre Laufzeit

* 100 % Risikoübernahme durch die KfW

* keine Risikoprüfung durch Ihre Bank

Es wird mit Hochdruck daran gearbeitet, dass Sie den KfW-Schnellkredit schon bald beantragen können. Wir informieren Sie dann umgehend!


RKW Hessen bietet Mittelstand eine zu 100 Prozent geförderte Perspektivenberatung an

Das Bundeswirtschaftsministerium fördert ab sofort Beratungen für Coronabetroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil. Die verbesserten Förderkonditionen für die Inanspruchnahme professioneller Beratungsleistungen gelten befristet bis Ende 2020.

Durch die Corona-Krise benötigen viele Unternehmen Unterstützung bei betriebswirtschaftlichen Fragen. Dafür wird jetzt die Förderung schnell und unbürokratisch ausgeweitet.

Die Unternehmen sollen in die Lage versetzt werden, Maßnahmen zu entwickeln, um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise zu begrenzen und sich wieder wettbewerbsfähig aufzustellen. Dieses Modul ergänzt die finanziellen Instrumente, die Bund und Land beschlossen haben. Lesen Sie unten im Link, was es mit diesem Angebot auf sich hat und wie es funktioniert. Weiterlesen >

Rentenversicherung hilft Selbständigen in der Corona-Krise

Selbständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind und durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können auf Antrag ihre Beitragszahlung bis 31. Oktober 2020 aussetzen. Betroffene können sich unter Hinweis auf die Corona-Pandemie formlos an ihren Rentenversicherungsträger wenden und eine Aussetzung der laufenden Beitragszahlung beantragen. Das kostenfreie Service-Telefon der Rentenversicherung steht unter der Nummer 0800 1000 4800 zur Verfügung. Über die Online-Dienste unter www.deutscherentenversicherung.de ist die Rentenversicherung rund um die Uhr erreichbar.

Bleiben Sie gesund und kommen Sie gut durch diese schwierige Phase.

Ihr Service-Hotline-Team der Wirtschaftsförderung des Schwalm-Eder-Kreises

Darüber hinaus erreichen Sie uns bei Fragen weiterhin unter der

Hotline-Nummer 0 56 81 / 7 75 — 4 85 oder

per Mail corona-fb80@schwalm-eder-kreis.de