Die Gemeinde Bad Zwesten sucht Kandidaten (m/w) für die Wahl zum Ortsgerichtsschöffen (m/w) durch die Gemeindevertretung. Die Wahlzeit beträgt zehn Jahre. Mitglieder des Ortsgerichts sind Ehrenbeamte.
Ortsgerichte geben Bürgern und Gerichten wichtige Hilfestellung und tragen dazu bei, Kosten zu sparen, dann sie erheben für Ihre Leistungen nur geringe Gebühren und sind dadurch eine bürgernahe und kostengünstige Verwaltung. Sie sind als Hilfsbehörden der Justiz der Partner für viele persönliche Angelegenheiten. In Hessen gibt es für jede Gemeinde mindestens ein Ortsgericht. Jedes Ortsgericht hat mindestens 5 Mitglieder: die Ortsgerichtsvorsteherin oder den Ortsgerichtsvorsteher und 4 Ortsgerichtsschöffen. Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte, die auf Vorschlag der Gemeinde -durch eine Abstimmung in der Gemeindevertretung- von der Leitung des zuständigen Amtsgerichts ernannt werden.
Zu den Aufgaben des Ortsgerichtes zählen,
- Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden;
- Sicherung von Nachlässen;
- Aufstellung von Nachlassinventaren;
- Erteilung von Sterbefallanzeigen;
- Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und dergleichen auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde;
- Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen.
Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen berufen werden, die allgemeines Vertrauen genießen, lebenserfahren und unbescholten sind. Vorzugsweise sollten sie mit Schätzungen von Grundstücken erfahren und ortskundig sein.
Wer für das Amt eines Ortsgerichtsmitgliedes (m/w) geeignet ist und kandidieren möchte, meldet sich bitte schriftlich, mit einem kurzen Lebenslauf, bis spätestens 30. Juni 2020
bei der Gemeindeverwaltung Bad Zwesten, Ringstr. 1, 34596 Bad Zwesten,
Sascha Engelbrecht, engelbrecht.rathaus@badzwesten.de, Tel.: 05626 - 9993-15
Hier erhalten Sie auch weitere Informationen.
Auf Wunsch kann Ihnen eine kompakte Broschüre mit allen wichtigen Informationen übersandt werden.