Für die nächsten Tage besteht nach aktuellen Prognosedaten des Deutschen
Wetterdienstes (DWD) in weiten Teilen Hessens mittlere bis hohe Waldbrandgefahr.
Ergiebige Niederschläge sind vorerst nicht in Sicht, die Gefahrensituation bleibt
angespannt. Das Hessische Umweltministerium hat daher ab heute die erste von zwei
Alarmstufen, Alarmstufe A, für die Forstverwaltung in Hessen ausgelöst.
Mit dem Ausrufen der zweithöchsten Alarmstufe wird u.a. sichergestellt, dass die
besonders gefährdeten Waldbereiche verstärkt überwacht werden. Die Forstverwaltung
stellt zudem die technische Einsatzbereitschaft sicher und intensiviert den Kontakt zu den
örtlichen Brandschutzdienststellen. In besonders gefährdeten Waldgebieten bzw.
Waldrandbereichen kann es zur Schließung von Grillstellen kommen. Auch die
vorübergehende Sperrung von Waldwegen und Waldflächen ist nicht ausgeschlossen.
Für diese Maßnahmen wird die Bevölkerung bereits jetzt um Verständnis gebeten.
Das Ministerium bittet zudem alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher um erhöhte
Vorsicht und Aufmerksamkeit. Außerhalb der ausgewiesenen Grillstellen darf kein Feuer
entfacht werden. Auf den Grillplätzen sollte darauf geachtet werden, dass kein Funkenflug
entsteht und dass das Feuer beim Verlassen des Grillplatzes richtig gelöscht wird. Im
Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Waldbrandgefahr geht ebenfalls von
liegen gelassenen Flaschen und Glasscherben, aber insbesondere auch entlang von
Straßen durch achtlos aus dem Fenster geworfenen Zigarettenkippen aus. Alle
Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit
Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen
abgestellt werden. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen.
Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) zu
informieren.
Hintergrund:
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) stellt während der Waldbrandsaison (März bis
Oktober) täglich aktualisierte Waldbrandgefahrenprognosen für Deutschland bereit. Die
Gefährdungslage für das Auftreten von Waldbränden wird dabei in Deutschland seit 2012
nach dem WBI-Modell berechnet. Dieses Modell gliedert die Waldbrandgefahr in 5 Stufen,
wobei Stufe 1 eine sehr geringe, Stufe 5 eine sehr hohe Waldbrandgefahr signalisiert. In
die Berechnungen des Gefahrenindex fließen u.a. Daten der Lufttemperatur, relativen
Luftfeuchte, Windgeschwindigkeit und Niederschlagsrate ein.
Auf Grundlage dieser Prognose sowie weiterer Faktoren, wie z.B. der Bodenfeuchte, dem
bisherigen Witterungsverlauf und Brandgeschehen sowie Einschätzung der
Großwetterlage wird vom Hessischen Umweltministerium eine der beiden Hessischen
Alarmstufen ausgelöst. Die Alarmstufe A ist eine Vorstufe zur Alarmstufe B. Bei Alarmstufe
B herrscht fortgesetzt eine sehr hohe Waldbrandgefahr, die u.a. die Möglichkeit zur
flächendeckenden Sperrung von Grillplätzen, Waldwegen und Waldflächen beinhaltet.