Online-Wahlscheinbeantragung Bundestagswahl 2025


Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025

- Information zum Online-Wahlscheinantrag -

Anlässlich der Wahl zum 21. Deutschen Bundestag am 23. Februar 2025 haben alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl oder zur Wahl in einem anderen Wahllokal des Wahlkreises über das Internet zu beantragen.

Die Online-Beantragung kann vom 13. Januar 2025 bis einschließlich 18. Februar 2025 erfolgen.

Hierzu müssen alle Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis der Gemeinde Bad Zwesten eingetragen sein. Darüber werden die Wahlberechtigten mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Die Wahlbenachrichtigungen werden durch die Deutsche Post AG bis spätestens 02. Februar 2025 zugestellt.

Dieser Benachrichtigung können auch die notwendigen Informationen (zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer) entnommen werden, unter der die Wahlberechtigten im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

Sollten Bürgerinnen und Bürger keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, kann das Wahlamt der Gemeinde Bad Zwesten kontaktiert werden. Es wird darum gebeten, dass diesbezügliche Anfragen erst ab dem 02. Februar 2025 an das Wahlamt gerichtet werden.

Die Übermittlung der Daten erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert.

Zur Wahlscheinbeantragung - Briefwahlunterlagen

Besonderer Hinweis:
Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass Wahlscheine mit Briefunterlagen für die Bundestagwahl erst versendet werden können, wenn Stimmzettel vorliegen. Nach jetzigem Stand werden die Stimmzettel Anfang Februar geliefert.

Für evtl. Rückfragen steht das Wahlamt gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Wahlamt der Gemeinde Bad Zwesten