- Anmeldung Beherbergungsbetrieb
Eine Anmeldung des Objektes mit detaillierten Angaben und Beschreibung, insbesondere über die Räumlichkeiten, Personenanzahl, Preise, Beginn der Vermietung ist in der Kurverwaltung schriftlich vorzunehmen.
Bei Ihrer Preisgestaltung ist zu berücksichtigen, dass die Angaben alle Preisbestandteile enthalten. Das heißt, die pauschalen und in jedem Fall die zu zahlenden Nebenkosen für Strom, Wasser, Heizung/Gas, Bettwäsche und Endreinigung sind einzubeziehen. - Der Gastgeber ist verpflichtet, für jeden beherbergten Gast einen „Gästebeitragsschein“ auszustellen. Dieser Meldeschein ist vom Gast handschriftlich zu unterschreiben.
Der Meldeschein/Durchschrift muss beim Gastgeber ein Jahr nach Ausstellungsdatum aufbewahrt und spätestens nach Ablauf von drei Monaten vernichten werden.
Nummerierte Gästebeitragsscheine werden dem Gastgeber von der Kurverwaltung kostenlos zur Verfügung gestellt. Der ausgefüllte Meldeschein ist in der Kurverwaltung unverzüglich, spätestens am nächsten Werktag abzugeben. - Kurtaxe
Gäste, die im Kernort beherbergt werden, sind verpflichtet ab 15 Jahren Kurtaxe (1,70 € je Aufenthaltstag) zu entrichten. Der Beherbergungsbetrieb nimmt die Kurtaxe vom Gast entgegen. Die Abgabe an die Kurverwaltung erfolgt über einen Kurbeitragsbescheid quartalsmäßig.
Jeder Gast hat Anspruch auf eine Kur- und Gästekarte. Die Kurverwaltung stellt die Kur-und Gästekarten den Beherbergungsbetrieben zur Verfügung.
Weitere Informationen zur Gästeanmeldung erhalten Sie über die aktuelle Kurbeitragssatzung der Gemeinde Bad Zwesten. Jeder Beherbergungsbetrieb erhält bei Anmeldung der Unterkunft eine Satzung zur Information. Über die Homepage, www.badzwesten.de, ist diese ebenfalls ersichtlich. - Eine Anmeldung eines Beherbergungsbetriebes in der Kurverwaltung ersetzt nicht eine Gewerbeanmeldung und ebenso auch nicht eine Meldung an das Finanzamt. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit dem Gewerbeamt der Gemeinde Bad Zwesten und/oder mit Ihrem zuständigen Finanzamt in Verbindung!
- Statistikmeldung
Ein Vermieterbetrieb ab 10 Betten ist verpflichtet, eine monatliche Meldung der Gäste- und Übernachtungszahlen an das Hessische Statistische Landesamt (HSL) zu übermitteln. Die Anmeldung hierfür erfolgt durch die Kurverwaltung. Für Betriebe bis 9 Betten erstellt die Kurverwaltung diese Übersicht. - Gastgeberverzeichnis / Internet-Darstellung / Online-Buchungssystem
Ein Gastgeberverzeichnis wird jährlich aufgelegt.
Der Eintrag ist kostenpflichtig. Die Anzeige erscheint im Print-Verzeichnis und zusätzlich auf der Bad Zwestener Homepage.
Diese Teilnahme ist für jeden Betrieb von großer Bedeutung. Gäste fordern das Verzeichnis an oder informieren sich im Internet über das Übernachtungsangebot von Bad Zwesten.
Ein weiteres wichtiges Angebot ist die Online-Buchbarkeit.
Bitte sprechen Sie uns wegen einer Teilnahme und den Konditionen gern an.
Eine Beteiligung ist jederzeit möglich. - Zimmer- bzw. Unterkunfts-Freimeldungen
Die Kurverwaltung nimmt Freimeldungen gern entgegen. Entsprechend der Nachfrage werden diese Beherbergungsbetriebe den anfragenden Gästen mitgeteilt.
Eine Bitte, sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Tel.: 05626 / 773, E-Mail: tourismus@badzwesten.de
Vielen Dank!
IhreKurverwaltung Bad Zwesten