Förderaufruf Regionalbudget


Förderaufruf Regionalbudget 2025 Region Kellerwald-Edersee e.V.
Antragstellung bis 23. Februar 2025

Die Region Kellerwald-Edersee hat vorbehaltlich der Mittelzuweisung durch den Bund und das Land Hessen auch im Jahr 2025 die Möglichkeit, Kommunen, Vereinen und Verbänden eine finanzielle Unterstützung für Projekte im Rahmen des sogenannten „Regionalbudgets“ anzubieten.
Die Projekte müssen der Richtlinie des Landes Hessen zur Förderung der ländlichen Entwicklung entsprechen und jeweils im laufenden Jahr (April-Oktober) umgesetzt werden.
Mittelübertragungen sind nicht möglich.
Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 1.000 € (incl. Mehrwertsteuer) und dürfen maximal 20.000 € (incl. Mehrwertsteuer) betragen. Die Förderquote beträgt bis zu 80 % der förderfähigen Bruttokosten.
Die Auswahl der Projekte erfolgt durch das LEADER-Entscheidungsgremium auf Grundlage der Projektauswahlkriterien (Projektauswahlkriterienkatalog) für das Regionalbudget und dem in der Region definierten Prozess.
Das Regionalbudget richtet sich an Vereine, Verbände und Kommunen. Gewerbetreibende und Vorsteuerabzugsberechtigte sind aus beihilferechtlichen Gründen von der Förderung ausgeschlossen.

Gefördert werden

  • Informations- und Beratungsleistungen zur Entwicklung von bedarfsorientierten, regionalen Wohnkonzepten
  • Vorhaben aus den Bereichen Gesundheit, Versorgung, Freizeit und Kultur
  • Außerschulische Bildungsmaßnahmen zu Themen wie Kulturgeschichte, Kulturlandschaft, nachhaltiges Handeln oder Ehrenamt
  •  Vorhaben der tourismusnahen Infrastruktur, des Kultur- oder Aktivtourismus oder der Naherholung
  • Vorhaben der Bioökonomie, u.a. ehrenamtliche Initiativen für ein nachhaltiges Konsumverhalten, Ansätze der Selbstversorgung, Pflege und Erhalt von Streuobstwiesen

Priorität hat im Jahr 2025 das Thema „Gemeinschaftliches Wohnen und Leben auf dem Land“ mit dem Motto „Alte Bausubstanz beleben! Gemeinschaftlich Wohnen, Arbeiten und Innovationen schaffen“.
Seitens der Bewerber ist der Geschäftsstelle das vereinfachte Formblatt Projektbeschreibung mit allen entsprechenden Unterlagen bis spätestens Sonntag, den 23. Februar 2025 einzureichen.
Zu diesem Zeitpunkt sollten die Unterlagen vollständig sein. Nur Projektvorhaben, bei denen die Unterlagen vollständig sind, können in die Projektauswahl einbezogen werden.
Etwaige Fragen beantwortet die Geschäftsstelle im Vorfeld gerne.

Für weitere Informationen und Unterstützung bei der Antragstellung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Besuchen Sie unsere Webseite unter  https://www.kellerwaldverein.de/wir_ueber_uns/index.php oder kontaktieren Sie uns direkt.

Am 9. Januar, von 17.00-18.00 Uhr, findet darüber hinaus eine Online-Informationsveranstaltung für Interessierte statt. Um Anmeldung unter info@region-kellerwald-edersee.de wird gebeten.