1. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung am 26.02.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird | |
im Ergebnishaushalt | |
im ordentlichen Ergebnis | |
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 354.855 EUR |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 354.855 EUR |
im außerordentlichen Ergebnis | |
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 EUR |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
mit einem Überschuss / Fehlbetrag von | 0 EUR |
im Finanzhaushalt | |
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen | |
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 0 EUR |
| |
und dem Gesamtbetrag der | |
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 43.000 EUR |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 43.000 EUR |
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 EUR |
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 EUR |
mit einem Finanzmittelfehlbedarf/-überschuss | |
des Haushaltsjahres von | 0 EUR |
festgesetzt. |
§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Verbandsmitglieder haben gemäß § 18 Abs. 2, Ziffer 1, der Verbandssatzung eine Verwaltungs- und Betriebskostenumlage zu erbringen.
Diese wird für das Haushaltsjahr 2024 auf insgesamt 34.370 EUR festgesetzt.
§ 6
Die Verbandsmitglieder haben gemäß § 18 Abs. 2, Ziffer 2, der Verbandssatzung eine Investitions- und Kapitalumlage zu erbringen.
Diese wird für das Haushaltsjahr 2024 auf insgesamt 4.300 EUR festgesetzt.
Borken (Hessen), den 18.03.2024
Zweckverband Interkommunale Zusammenarbeit
Schwalm-Eder-West
gez. Marcèl Pritsch
Bürgermeister und
Verbandsvorsitzender
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur öffentlichen Einsichtnahme in der Zeit von Dienstag, den 02.04.2024 bis einschließlich Mittwoch, den 10.04.2024 während der Dienstzeit von
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
Montag und Mittwoch von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr,
Donnerstag (Bürgersprechtag) von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
im Verwaltungsgebäude der Finanzverwaltung in Borken (Hessen), Bahnhofstraße 25 (ehem. Post), Obergeschoss –Kämmerei- Zimmer 411, aus.
Sofern Bedarf für eine Einsichtnahme besteht, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 05682 / 808201 oder 808202.
Borken (Hessen), den 20.03.2024
Zweckverband Interkommunale Zusammenarbeit
Schwalm-Eder-West
gez. Marcél Pritsch
Bürgermeister und
Verbandsvorsitzender