1. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung am 21.03.2022 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
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im Ergebnishaushalt |
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im ordentlichen Ergebnis |
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mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 1.369.465 EUR |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 1.369.465 EUR |
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im außerordentlichen Ergebnis |
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mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 EUR |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
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mit einem Überschuss / Fehlbetrag von | 0 EUR |
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im Finanzhaushalt |
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mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen |
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aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 0 EUR |
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und dem Gesamtbetrag der |
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Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 EUR |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 EUR |
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Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 EUR |
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 EUR |
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mit einem Finanzmittelfehlbedarf/-überschuss |
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des Haushaltsjahres von | 0 EUR |
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festgesetzt. |
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§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 100.000 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Verbandsmitglieder haben gemäß § 18 Abs. 2, Ziffer 1, der Verbandssatzung eine Verwaltungs- und Betriebskostenumlage zu erbringen.
Diese wird für das Haushaltsjahr 2022 auf insgesamt 30.790 EUR festgesetzt.
§ 6
Die Verbandsmitglieder haben gemäß § 18 Abs. 2, Ziffer 2, der Verbandssatzung eine Investitions- und Kapitalumlage zu erbringen.
Diese wird für das Haushaltsjahr 2022 nicht veranschlagt.
Borken (Hessen), den 04.02.2022
Zweckverband Interkommunale Zusammenarbeit
Schwalm-Eder-West
gez. Marcèl Pritsch
Verbandsvorsitzender
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut:
Regierungspräsidium Kassel
RPKS – Z5-33 c 06/39-2017/10
Genehmigung
Hiermit genehmige ich gemäß § 97a der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
die Inanspruchnahme des in § 5 der Haushaltssatzung des Zweckverbands Schwalm-Eder-West für das Haushaltsjahr 2022 vorgesehenen Höchstbetrages der Liquiditätskredite in Höhe von
--100.000 EUR--
(in Worten: „einhunderttausend Euro“)
Gemäß § 105 Abs. 2 Hessichen Gemeindeordnung.
Kassel, den 24.01.2023 (Siegel)
Regierungspräsidium Kassel
Im Auftrag
Oehl
Der Haushaltsplan liegt in der Zeit von Montag, den 06.02.2023 bis einschließlich Dienstag, den 14.02.2023 während der Dienstzeit von
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
Donnerstag (Bürgersprechtag) von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
im Rathaus Bad Zwesten, Zimmer 14, Ringstraße 1, 34596 Bad Zwesten, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Bad Zwesten, den 30.01.2023
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Bad Zwesten
gez. Michael Köhler
Bürgermeister