1. Haushaltssatzung
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach §§ 102 Abs. 4, 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.05.2023 – 31.05.2023 im Rathaus, Ringstraße 1, zu den Öffnungszeiten aus. Eine abweichende Terminvereinbarung ist möglich.
Bad Zwesten, den 12.05.2023
Der Gemeindevorstand
gez. Michael Köhler
Bürgermeister
Die vorstehende Haushaltssatzung und Bekanntmachung wird gemäß § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Zwesten vom 12. Juni 1993 im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.
Bad Zwesten, den 12.05.2023
Der Gemeindevorstand
gez. Michael Köhler
Bürgermeister