Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften aus Anlass der Corona-Pandemie vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 7. August 1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2931) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 19. Juni 2022 (BGBl. I S. 911) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Zwesten am 08.12.2022 die folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 580 v.H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 580 v.H.
2. für die Gewerbesteuer 400 v.H.
§ 2
Die vorstehenden Hebesätze gelten für das Haushaltsjahr 2023.
§ 3
Diese Satzung tritt am 01.01.2023 in Kraft.
Bad Zwesten, den 09.12.2022
Der Gemeindevorstand
gez. Michael Köhler
Bürgermeister
Die vorstehende Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer - Hebesatzsatzung - wird gemäß § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Zwesten vom 12. Juni 1993 im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.
Bad Zwesten, den 09.12.2022
Der Gemeindevorstand
gez. Michael Köhler
Bürgermeister
Hinweis:
Die Grundsteuern werden ab dem 01.01.2023 nicht um 80% erhöht, sondern der Hebesatz erhöht sich von 500% auf 580%. Dies entspricht einer Erhöhung von 16%.
Zu erwartende Mehrbelastung aufgrund einer Anpassung der Grundsteuer B
1. Beispielobjekt: Einfamilienhaus mit 120 m² Wohnfläche und einer Grundstücksgröße 525 m²
Alte Grundsteuerhöhe: 182,80 €
Neue Grundsteuerhöhe: 212,05 €
Mehrbelastung 29,25 € für den/die Hauseigentümer/in
2. Beispielobjekt: Zweifamilienhaus mit 190 m² Wohnfläche, Doppelgarage und einer Grundstücksgröße 1.500 m²
Alte Grundsteuerhöhe: 315,70 €
Neue Grundsteuerhöhe: 366,21 €
Mehrbelastung 50,51 € für den/die Hauseigentümer/in
Berechnung der Mehrbelastung
Auf Ihrem Grundbesitzabgabenbescheid finden Sie diese Erhöhung des Hebesatzes dann an folgender Stelle:
Die Grundsteuer wird beispielshaft wie folgt berechnet:
Berechnung alt: 37,75 € Messbetrag x 500% Hebesatz = 188,75 € Grundsteuer B
Berechnung neu: 37,75 € Messbetrag x 580% Hebesatz = 218,95 € Grundsteuer B