Der Bewerber des Wahlvorschlages für die Wahl des Ortsbeirates Niederurff der Gemeinde Bad Zwesten am 14.03.2021
laufende Nr. 3, Herr Andreas Roland,
Zur Weidelache 2, 34596 Bad Zwesten
verliert durch Verzicht mit sofortiger Wirkung seinen Sitz im Ortsbeirat Niederurff.
Ich stelle deshalb hiermit das Ausscheiden des Genannten aus dem Ortsbeirat Niederurff gemäß § 34 Abs. 3 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 197) und ergangenen Änderungen, fest.
Gleichzeitig wird festgestellt, dass für Herrn Roland vom Wahlvorschlag für die Ortsbeiratswahl Niederurff der Bewerber
laufende Nr. 7, Herr Sascha Wessel,
Am Rottacker 3, 34596 Bad Zwesten
in den Ortsbeirat Niederurff nachrückt.
Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jede/jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben. Der Einspruch eines/einer Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem besonderen Wahlleiter der Gemeinde Bad Zwesten -Ringstraße 1, 34596 Bad Zwesten- einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Bad Zwesten, 09.12.2022
gez. Sascha Engelbrecht
Gemeindewahlleiter