Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen des Zweckverbandes Interkommunale Zusammenarbeit Schwalm-Eder-West für das Haushaltsjahr 2021 liegt
von Montag, 22.02.2021
bis Dienstag, 03.02.2021
während der Dienstzeit von
Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr,
Montag und Mittwoch von 13.30 bis 15.30 Uhr,
Donnerstag (Bürgersprechtag) von 13.30 bis 18.00 Uhr,
bei der mit der Geschäftsführung beauftragten Stadtverwaltung Borken (Hessen), Am Rathaus 7, 34582 Borken (Hessen), Erdgeschoss Zimmer 100, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass im Rathaus der Stadt Borken (Hessen) am Dienstag normalerweise keine Sprechzeit stattfindet, jedoch auf Verlangen Zutritt gewährt wird, um den Entwurf einzusehen.
Aufgrund und unter Beachtung der zurzeit gültigen Hygienevorschriften wird bei Bedarf der Einlass nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 05682 / 808102 gewährt.
Neben dieser gesetzlich vorgeschriebenen Form der Einsichtnahme ist je ein Entwurf der Haushaltssatzung für die interessierte Bevölkerung während der jeweiligen Öffnungszeiten auch in den Rathäusern von Bad Zwesten (Zimmer-Nr. 15), Jesberg (Zimmer-Nr. 4), Neuental (Zimmer-Nr. 6) und Wabern (Bürgerbüro) ausgelegt.
Borken (Hessen), den 12.02.2021
Der Verbandsvorstand des Zweckverbandes Interkommunale Zusammenarbeit Schwalm-Eder-West
gez. Marcèl Pritsch
Bürgermeister und Verbandsvorsitzender
Vorstehendes wird hiermit veröffentlicht.
Borken (Hessen), den 12.02.2021
DER MAGISTRAT DER STADT BORKEN (HESSEN)
gez. Marcèl Pritsch
Bürgermeister