1. Haushaltssatzung
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2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach §§ 102 Abs. 4, 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde in den §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung sind erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:
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Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 28.09.2020 – 06.10.2020 im Rathaus, Ringstraße 1, Zimmer 15, zu folgenden Uhrzeiten aus:
Montag Von 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag Von 08:00 bis 12:00 Uhr
Mittwoch Von 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag Von 08:00 bis 12:00 Uhr Von 13:30 bis 18:00 Uhr
Freitag Von 08:00 bis 12:00 Uhr
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen
Bad Zwesten, den 11.09.2020
Der Gemeindevorstand
gez. Michael Köhler
Bürgermeister
Die vorstehende Haushaltssatzung und Bekanntmachung wird gemäß § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Zwesten vom 12. Juni 1993 im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.
Bad Zwesten, den 11.09.2020
Der Gemeindevorstand
gez. Michael Köhler
Bürgermeister