Die Gemeinde Bad Zwesten sucht Kandidaten (m/w/d) für die Wahl zum Ortsgerichtsvorsteher und Ortsgerichtsschöffen durch die Gemeindevertretung. Die Wahlzeit beträgt zehn Jahre. Mitglieder des Ortsgerichts sind Ehrenbeamte.
Was ist ein Ortsgericht?
Ortsgerichte geben Bürgern und Gerichten wichtige Hilfestellung und tragen dazu bei, Kosten zu sparen, dann sie erheben für Ihre Leistungen nur geringe Gebühren und sind dadurch eine bürgernahe und kostengünstige Verwaltung. Sie sind als Hilfsbehörden der Justiz der Partner für viele persönliche Angelegenheiten. In Hessen gibt es für jede Gemeinde mindestens ein Ortsgericht. Jedes Ortsgericht hat mindestens 5 Mitglieder: die Ortsgerichtsvorsteherin oder den Ortsgerichtsvorsteher und 4 Ortsgerichtsschöffen. Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte, die auf Vorschlag der Gemeinde -durch eine Abstimmung in der Gemeindevertretung- von der Leitung des zuständigen Amtsgerichts ernannt werden.
Zu den Aufgaben der Ortsgerichte gehören:
- Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden;
- Sicherung von Nachlässen;
- Aufstellung von Nachlassinventaren;
- Erteilung von Sterbefallanzeigen;
- Schätzung von Grundstücken, beweglichen Sachen und dergleichen auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde;
- Mitwirkung bei der Feststellung von Grundstücksgrenzen.
Wer kann Mitglied im Ortsgericht werden?
Die Eignung für das Ehrenamt ergibt sich aus § 8 OrtsG.
Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen berufen werden, die allgemeines Vertrauen genießen, lebenserfahren und unbescholten sind. Vorzugsweise sollten sie mit Schätzungen von Grundstücken erfahren und ortskundig sein.
Der Zeitaufwand für die ehrenamtliche Arbeit im Ortsgericht Bad Zwesten beläuft sich auf ca. 1 Stunde pro Woche.
Wer für das Amt eines Ortsgerichtsmitgliedes (m/w/d) geeignet ist und kandidieren möchte, meldet sich bitte schriftlich (postalisch oder per E-Mail), mit einem kurzen Lebenslauf unter der Angabe für welches Amt Interesse besteht (Ortsgerichtsvorsteher oder Ortsgerichtsschöffe)
bis spätestens 28. Februar 2025
bei der Gemeindeverwaltung Bad Zwesten, Ringstr. 1, 34596 Bad Zwesten,
Herr Sascha Engelbrecht, engelbrecht.rathaus@badzwesten.de, Tel.: 05626 - 9993-15
Hier erhalten Sie auch weitere Informationen. Auf Wunsch kann Ihnen eine kompakte Broschüre mit allen wichtigen Informationen übersandt werden.
Der Gemeindevorstand Bad Zwesten
gez. Achim Siebert
Bürgermeister