1. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung am 21.01.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
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im Ergebnishaushalt |
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im ordentlichen Ergebnis |
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mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 409.700 EUR |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 409.700 EUR |
im außerordentlichen Ergebnis |
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mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 0 EUR |
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 0 EUR |
mit einem Überschuss / Fehlbetrag von | 0 EUR |
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im Finanzhaushalt |
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mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen |
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aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 5.455 EUR |
und dem Gesamtbetrag der |
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Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 EUR |
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 0 EUR |
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 EUR |
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 0 EUR |
mit einem Finanzmittel |
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des Haushaltsjahres von | 5.455 EUR |
festgesetzt. |
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§ 2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Verbandsmitglieder haben gemäß § 18 Abs. 2, Ziffer 1, der Verbandssatzung eine Verwaltungs- und Betriebskostenumlage zu erbringen.
Diese wird für das Haushaltsjahr 2025 auf insgesamt 38.160 EUR festgesetzt.
§ 6
Die Verbandsmitglieder haben gemäß § 18 Abs. 2, Ziffer 2, der Verbandssatzung eine Investitions- und Kapitalumlage zu erbringen.
Diese wird für das Haushaltsjahr 2025 auf insgesamt 0 EUR festgesetzt.
Borken (Hessen), den 29.11.2024
Zweckverband Interkommunale Zusammenarbeit Schwalm-Eder-West
gez. Marcèl Pritsch
Bürgermeister und Verbandsvorsitzender
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Der Haushaltsplan liegt zur öffentlichen Einsichtnahme in der Zeit von Montag, den 10.03.2025 bis einschließlich Dienstag, den 18.03.2025 während der Dienstzeit von
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
Montag und Mittwoch von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr,
Donnerstag (Bürgersprechtag) von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
im Verwaltungsgebäude der Finanzverwaltung in Borken (Hessen), Bahnhofstraße 25 (ehem. Post), Obergeschoss –Kämmerei- Zimmer 411, aus.
Sofern Bedarf für eine Einsichtnahme besteht, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 05682 / 808201 oder 808202.
Borken (Hessen), den 03.03.2025
Zweckverband Interkommunale Zusammenarbeit Schwalm-Eder-West
gez. Marcél Pritsch
Bürgermeister und Verbandsvorsitzender
Das Vorstehende wird hiermit gemäß § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Zwesten vom 12. Juni 1993 im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.
Bad Zwesten, den 03.03.2025
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Bad Zwesten
gez. Achim Siebert
Bürgermeister