Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung für den Zweckverband Interkommunale Zusammenarbeit Schwalm-Eder-West


1.   Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der zurzeit gültigen Fassung hat die Verbandsversammlung am 21.01.2025 folgende Haushalts­satzung beschlossen:

§ 1


Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

 

 

 

im Ergebnishaushalt

 

im ordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

409.700 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

409.700 EUR

im außerordentlichen Ergebnis

 

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf

0 EUR

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

0 EUR

mit einem Überschuss / Fehlbetrag von

0 EUR

 

 

im Finanzhaushalt

 

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

 

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

5.455 EUR

und dem Gesamtbetrag der

 

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

0 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0 EUR

mit einem Finanzmittelfehlbedarf/-überschuss

 

des Haushaltsjahres von

5.455 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

 

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

 

§ 5

Die Verbandsmitglieder haben gemäß § 18 Abs. 2, Ziffer 1, der Verbandssatzung eine Verwaltungs- und Betriebskostenumlage zu erbringen.

Diese wird für das Haushaltsjahr 2025 auf insgesamt 38.160 EUR festgesetzt.

 

§ 6

Die Verbandsmitglieder haben gemäß § 18 Abs. 2, Ziffer 2, der Verbandssatzung eine Investitions- und Kapitalumlage zu erbringen.

Diese wird für das Haushaltsjahr 2025 auf insgesamt 0 EUR festgesetzt.

Borken (Hessen), den 29.11.2024 

Zweckverband Interkommunale Zusammenarbeit Schwalm-Eder-West

gez. Marcèl Pritsch
Bürgermeister und Verbandsvorsitzender

 

 2.      Bekanntmachung der Haushaltssatzung


Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.  

Der Haushaltsplan liegt zur öffentlichen Einsichtnahme in der Zeit von Montag, den 10.03.2025 bis einschließlich Dienstag, den 18.03.2025 während der Dienstzeit von

 

            Montag bis Freitag                                         von    8.00 Uhr bis 12.00 Uhr,

            Montag und Mittwoch                                   von  13.30 Uhr bis 15.30 Uhr,

            Donnerstag (Bürgersprechtag)                       von  13.30 Uhr bis 18.00 Uhr

 

im Verwaltungsgebäude der Finanzverwaltung in Borken (Hessen), Bahnhofstraße 25 (ehem. Post), Obergeschoss –Kämmerei- Zimmer 411, aus.

 

Sofern Bedarf für eine Einsichtnahme besteht, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 05682 / 808201 oder 808202.

 

Borken (Hessen), den 03.03.2025                                              

Zweckverband Interkommunale Zusammenarbeit Schwalm-Eder-West 

gez. Marcél Pritsch 
Bürgermeister und Verbandsvorsitzender

 

Das Vorstehende wird hiermit gemäß § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Zwesten vom 12. Juni 1993 im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.

Bad Zwesten, den 03.03.2025

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Bad Zwesten

gez. Achim Siebert
Bürgermeister