Die Verbandsversammlung hat in ihrer Sitzung am 17.12.2024 unter dem
Tagesordnungspunkt 3 folgenden Beschluss gefasst:
3. Bericht über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2017 bis 2022 des Zweckverbandes Interkommunale Zusammenarbeit Schwalm-Eder-West durch den Fachbereich Rechnungsprüfungsamt des Schwalm-Eder-Kreises;
1) Vorlage der Prüfungsberichte für die Jahre 2017 bis 2022 nach § 114 HGO;
Beratung und Beschlussfassung
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Interkommunale Zusammenarbeit Schwalm-Eder-West beschließt einstimmig gemäß § 114 HGO über die vom Fachbereich Rechnungsprüfungsamt des Schwalm-Eder-Kreises geprüften Jahresabschlüsse und die vorgelegten Berichte über die Prüfung der Jahresabschlüsse für die Jahre 2017 bis 2018 vom 12.02.2024 und für die Jahre 2010 bis 2020 vom 25.03.2024 sowie für die Jahre 2021 und 2022 vom 05.06.2024 des Zweckverbandes Schwalm-Eder-West.
2) Entlastungserteilung gemäß § 114 HGO; Beratung und Beschlussfassung
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Interkommunale Zusammenarbeit Schwalm-Eder-West beschließt einstimmig für die geprüften Jahresabschlüsse der Jahre 2017 bis 2022 dem Verbandsvorstand gem. § 114 HGO die Entlastung zu erteilen.
Der Beschluss über die Jahresabschlüsse sowie die Entlastung sind gem. § 114 Absatz 2 HGO öffentlich bekanntzumachen.
Die Jahresrechnungen und die Prüfungsberichte für die Haushaltsjahre 2017 bis 2022 liegen zur öffentlichen Einsichtnahme in der Zeit von Montag, den 10.03.2025 bis einschließlich Dienstag, den 18.03.2025 während der Dienstzeit von
Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr,
Montag und Mittwoch von 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr,
Donnerstag (Bürgersprechtag) von 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr
im Verwaltungsgebäude der Finanzverwaltung in Borken (Hessen), Bahnhofstraße 25 (ehem. Post), Obergeschoss –Kämmerei- Zimmer 411, aus.
Sofern Bedarf für eine Einsichtnahme besteht, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 05682 / 808201 oder 808202.
ZWECKVERBAND INTERKOMMUNALE
ZUSAMMENARBEIT SCHWALM-EDER-WEST
gez. Marcèl Pritsch
Bürgermeister und Verbandsvorsteher
Das Vorstehende wird hiermit gemäß § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Zwesten vom 12. Juni 1993 im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.
Bad Zwesten, den 27.02.2025
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Bad Zwesten
gez. Achim Siebert
Bürgermeister