Öffentliche Bekanntmachung
Gz.: 2-HR-05-26-29-01-B-0004#001
Flurbereinigungsverfahren Borken Fischteich
Verfahrens-Nr.: VF 2629
Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung
Im Flurbereinigungsverfahren Borken Fischteich werden die Ergebnisse der Wertermittlung gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung wie folgt festgestellt:
Die Ergebnisse der Wertermittlung werden so festgestellt, wie sie im Anhörungstermin am 17.02.2025 im Bürgerhaus Zimmersrode, Parkstraße 9 in 34599 Neuental erläutert worden sind und am
18.02.2025 von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr und
19.02.2025 von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr
im Bürgerhaus Zimmersrode, Parkstraße 9 in 34599 Neuental ausgelegen haben.
Begründung
Die Ergebnisse der Wertermittlung (Wertermittlungskarte, -rahmen und Wertkorrekturrahmen) sind den Beteiligten in einem Anhörungstermin erläutert worden und haben zur Einsichtnahme für die Beteiligten ausgelegen.
Jeder Teilnehmerin und jedem Teilnehmer wurde ein Auszug aus den Wertermittlungsnachweisen „Nachweis des Alten Bestandes“ sowie ein Informationsblatt „Merkblatt zur Wertermittlung“ zugesandt.
Es wurden keine Einwendungen vorgebracht.
Daher sind die Voraussetzungen für die Feststellung der Wertermittlungsergebnisse gegeben und dementsprechend sind die Ergebnisse festzustellen.
Bekanntmachung
Die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung wird in den Flurbereinigungsgemeinde Stadt Borken (Hessen) und der Gemeinde Neuental sowie den angrenzenden Gemeinden Bad Zwesten, Frielendorf, Jesberg und Wabern sowie den Städten Fritzlar, Homberg (Efze) und Schwalmstadt öffentlich bekannt gemacht.
Darüber hinaus ist die Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/VF2629 abrufbar.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Wertermittlungsfeststellung kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden beim Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze) - Flurbereinigungsbehörde -, Hans-Scholl-Straße 6, 34576 Homberg (Efze) oder bei der Spruchstelle für Flurbereinigung beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation, Schaperstraße 16, 65195 Wiesbaden.
Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift erhoben werden. Der Lauf der Widerspruchsfrist beginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Homberg (Efze), den 20.03.2025
Amt für Bodenmanagement Homberg (Efze)
- Flurbereinigungsbehörde –
(LS)
Im Auftrag
gez.
Wiegand, Verfahrensleiterin
Das Vorstehende wird hiermit gemäß § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Zwesten vom 12. Juni 1993 im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.
Bad Zwesten, den 31.03.2025
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Bad Zwesten
gez. Achim Siebert
Bürgermeister