Im September 2024 endet die fünfjährige Amtszeit der Schiedsfrau Christel Siedschlag und ihrer Stellvertreterin Frau Susanne Shera. Aus diesem Grund muss die Gemeindevertretung Bad Zwesten gemäß § 4 Absatz 1 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes die Schiedspersonen neu wählen.
Hiermit wird bekanntgegeben, dass sich interessierte Personen für das Amt der Schiedsfrau oder des Schiedsmannes bis zum 31. Juli 2024 an die Gemeindeverwaltung wenden können.
Schiedsämter gibt es in jeder hessischen Gemeinde. Die Aufgabe des Schiedsamtes -die außergerichtliche Streitschlichtung- nehmen Schiedsfrauen und Schiedsmänner
wahr. Sie werden auf Vorschlag der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt und nach der Wahl von der Leitung des zuständigen Amtsgerichts bestätigt.
Für nähere Informationen steht Ihnen gern Herr Sascha Engelbrecht (Tel. 05626-999315, E-Mail: engelbrecht.rathaus@badzwesten.de) zur Verfügung.
Der Gemeindevorstand
Bad Zwesten
gez. Achim Siebert
Bürgermeister