Haushaltssatzung und Bekanntmachung 


1. Haushaltssatzung

 

 

 

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach §§ 102 Abs. 4, 103 Abs. 2 und 105 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde in den genehmigungspflichtigen Bestandteil von § 2 der Haushaltssatzung ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut:

 

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 18.11.2024 bis 19.11.2024 im Rathaus, Ringstraße 1, zu den Öffnungszeiten aus. Eine abweichende Terminvereinbarung ist möglich.

Bad Zwesten, den 05.11.2024

Der Gemeindevorstand

gez. Achim Siebert

Bürgermeister


Die vorstehende Haushaltssatzung und Bekanntmachung wird gemäß § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Zwesten vom 12. Juni 1993 im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.

Bad Zwesten, den 05.11.2024

Der Gemeindevorstand

gez. Achim Siebert

Bürgermeister