Erster Nachtrag zur Benutzungs- und Gebührenordnung der Gemeindebücherei Bad Zwesten


Aufgrund der §§ 5 und 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93) und der §§ 2 und 10 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20.07.2023 (GVBl. S. 582), hat die Gemeindevertretung Bad Zwesten am 12.12.2024 den nachstehenden ersten Nachtrag zur Benutzungs- und Gebührenordnung für die Gemeindebücherei Bad Zwesten beschlossen:


Artikel I

Der § 3 der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Gemeindebücherei Bad Zwesten vom 19.09.2024 wird gestrichen und durch folgende Neufassung ersetzt:


§ 3 Online-Angebot der Gemeindebücherei

(1) Den Nutzer/Innen steht auch der Zugang zum Onleihe-Verbund Hessen zur Verfügung (Nutzung von E-Books, E-Papers etc.). Die Nutzung des persönlichen Medienkontos ist nur mit der zugeteilten Ausweisnummer und einem Passwort sowie der bezahlten Jahresgebühr möglich.


(2) Für die Nutzung dieses Online-Angebotes werden nachstehende Jahresgebühren erhoben:

Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre3,00 Euro
Erwachsene ab 18 Jahren15,00 Euro
Familien18,00 Euro
Auszubildende, volljährige Schüler und Studenten 
bei Vorlage eines geeigneten Nachweises
7,50 Euro
Rentner12,00 Euro


(3) Die Gebühren sind Jahresgebühren und gelten immer für ein volles Kalenderjahr nach Zahlung der Gebühr. Eine automatische Verlängerung findet nicht statt. Nach Ablauf eines Jahres sind die Nutzer verpflichtet, die Jahresgebühr vor Ort zu zahlen.


Artikel II

Inkrafttreten

Dieser Erster Nachtrag zur Benutzungs- und Gebührenordnung der Gemeindebücherei Bad Zwesten tritt zum 01.01.2025 in Kraft.


Bad Zwesten, den 13.12.2024

gez. Achim Siebert

Bürgermeister


Dieser Erster Nachtrag zur Benutzungs- und Gebührenordnung der Gemeindebücherei Bad Zwesten wird gemäß § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Zwesten vom 12. Juni 1993 im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.


Bad Zwesten, den 13.12.2024

Der Gemeindevorstand


gez. Achim Siebert

Bürgermeister