11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Auf dem Siegen“,
Gemarkung Zwesten im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB
1. Aufstellungsbeschluss
2. Beteiligung der Öffentlichkeit
1. Aufstellungsbeschluss
Gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) geändert worden ist, wird hiermit bekannt gemacht, dass die Gemeindevertretung am 27. Juni 2024 die Aufstellung der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Auf dem Siegen“ beschlossen hat.
Als Ziel der Planung wird verfolgt, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer kleineren, gewerblich nutzbaren Fläche für den Neubau einer Halle für den kommunalen Bauhof und die gewerbliche Eigenentwicklung zu schaffen. Damit soll dem Bedarf kleinerer und mittlerer Handwerks- und Gewerbebetriebe über einen mittel- bis langfristigen Zeitraum entsprochen werden.
Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB.
2. Beteiligung der Öffentlichkeit
Gemäß § 13 (3) BauGB wird hiermit bekannt gemacht, dass der Entwurf der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Auf dem Siegen“, Gemarkung Zwesten mit Begründung in der Fassung vom Mai 2024 in der Zeit vom
15. Juli 2024 bis zum 23. August 2024
in der Gemeindeverwaltung Bad Zwesten, Ringstraße 1, 1. Obergeschoss, Zimmer 14, während der allgemeinen Dienststunden jeweils Montag und Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, Donnerstag und Freitag 08:00 - 12:00 Uhr sowie Donnerstag von 13:30 -18:00 Uhr zur Einsichtnahme ausliegt. Über die Planinhalte wird Auskunft erteilt in der Gemeindeverwaltung Bad Zwesten, Ringstraße 1, 1. Obergeschoss, Zimmer 14.
Der Entwurf der 11. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Auf dem Siegen“ ist auch in das Internet eingestellt und unter www.badzwesten.de/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen einsehbar.
Während der Auslegung können Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplanes abgegeben werden. Wir weisen darauf hin, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Nach Prüfung der fristgerecht vorgebrachten Stellungnahmen wird den Beteiligten das Ergebnis mitgeteilt.
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB abgesehen. § 4 c BauGB wird nicht angewendet. Gemäß § 4 b BauGB erfolgt der Hinweis, dass das Verfahren der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Unterstützung des Planungsbüros Stadtbau+, Borgentreich durchgeführt wird.
Bad Zwesten, den 01. Juli 2024
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Bad Zwesten
gez. Achim Siebert
Bürgermeister
Das Vorstehende wird hiermit gemäß § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Zwesten vom 12. Juni 1993 im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.
Bad Zwesten, den 01.07.2024
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Bad Zwesten
gez. Achim Siebert
Bürgermeister