Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 3b „An der Hardt, 2. Änderung und Erweiterung“
und der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP)
in der Kerngemeinde Bad Zwesten
1. → Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bad Zwesten hat in ihrer Sitzung am 21.09.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 3b „An der Hardt, 2. Änderung und Erweiterung“ und die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplans für diesen Bereich beschlossen.
Das Plangebiet liegt am nordwestlichen Rand des Siedlungsbereichs der Kerngemeinde Bad Zwestens. Allgemeines Planungsziel der Bauleitplanung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine zusätzliche Wohnbebauung. Die für die Umsetzung des Bebauungskonzeptes benötigten Flächen werden im Bebauungsplan als „allgemeines Wohngebiet“ (WA) gem. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt. Im Rahmen der Änderung des Flächennutzungsplans soll für diesen Bereich künftig eine Darstellung als „Wohnbaufläche“ erfolgen.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3b „An der Hardt, 2. Änderung und Erweiterung“ umfasst die nachfolgenden Flurstücke in der Gemarkung Zwesten, Flur 8:
- Flurstücke: 59, 60/2, 60/3, 60/4, 61/14, 68/1 (tw.), 69/6 (tw.), 69/7 (tw.), 70/1, 72/5 (tw.)
Die Gesamtgröße des Geltungsbereichs des Bebauungsplans besitzt eine Größe von ca. 4,9 ha.
Die Lage des Plangebiets sowie der räumliche Geltungsbereich gehen darüber hinaus aus den nachstehenden Karten hervor.
2. → Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Die Bürgerinnen und Bürger sollen möglichst frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung öffentlich unterrichtet werden.
Der Inhalt der Bekanntmachung und die Vorentwurfsunterlagen zum Bebauungsplan sowie zur FNP-Änderung und ein Konzeptentwurf zur Umweltprüfung werden im Zeitraum vom
Montag den 03.06.2024 bis einschließlich Freitag, den 05.07.2024
auf der Homepage der Gemeinde Bad Zwesten, unter dem nachfolgend genannten Link:
https://www.badzwesten.de/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/
zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgestellt. Der Öffentlichkeit wird dadurch Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die o.g. Vorentwurfsunterlagen liegen weiterhin im gleichen Zeitraum in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Bad Zwesten, Zimmer 14 Hauptverwaltung (Büroleiter Jörg Beyer), Ringstraße 1, 34596 Bad Zwesten, während der allgemeinen Dienststunden im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zu jedermanns Einsicht aus. Über den Inhalt der Planung wird auf Verlangen Auskunft gegeben.
Anregungen können im o.g. Zeitraum in schriftlicher Form als E-Mail an die Adresse: beyer.rathaus@badzwesten.de geschickt werden. Weiterhin können Stellungnahmen zur vorliegenden Bauleitplanung in schriftlicher Form an die o.g. Adresse der Gemeindeverwaltung geschickt oder dort zur Niederschrift vorgetragen werden.
Gemäß § 3 Abs. 2, Satz 4 Halbsatz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den jeweiligen Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Der Geltungsbereich des Planungsgebiets sowie die Vorentwürfe zum Bebauungsplan Nr. 3b „An der Hardt, 2. Änderung und Erweiterung“ und der FNP-Änderung gehen aus den nachstehenden Übersichtskarten hervor (fett umrandete Bereiche).
Räumliche Lage
(OpenStreetMap – unmaßstäblich)
Geltungsbereich und Vorentwurf des Bebauungsplans
(Planteil – unmaßstäblich)
Geltungsbereich und Vorentwurf der FNP-Änderung
(Planteil – unmaßstäblich)
Das Vorstehende wird gemäß § 7 der Hauptsatzung der Gemeinde Bad Zwesten vom 12. Juni 1993 im Mitteilungsblatt öffentlich bekannt gemacht.
Bad Zwesten, den 24.05.2024
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Bad Zwesten
gez. Achim Siebert
Bürgermeister